1. Vorsitzender : Manuel Binder
2. Vorsitzender : Marcel Meschenmoser
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Eintragung im Vereinsregister. 02.04.2014
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: VR502147
Webmaster: Fabian Kopatz: fabian.kopatz@narrenzunft-straubenhardt.de
Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Name und Anschrift des Verantwortlichen |
Narrenzunft Straubenhardt e.V. 1. Vorstand: Manuel Binder 2. Vorstand: Marcel Meschenmoser |
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Allgemeines zur Datenverarbeitung |
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. |
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Rechtsgrundlage für die Verarbeitung |
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. |
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Datenlöschung und Speicherdauer |
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. |
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Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles |
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom
Computersystem des aufrufenden Rechners. Folgende Daten werden hierbei erhoben: |
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E-Mail-Kontakt |
Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches u. a. für die elektronische
Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. |
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Rechte des Nutzers: |
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie
betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen: |
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2. Recht auf Berichtigung |
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. |
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3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung |
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten verlangen: |
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4. Recht auf Löschung |
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich
gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: |
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5. Recht auf Unterrichtung |
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem
Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder
Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. |
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6. Recht auf Datenübertragbarkeit |
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne
Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern |
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7. Widerspruchsrecht |
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die
Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese
Bestimmungen gestütztes Profiling. |
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8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. |
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9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling |
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich
Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht,
wenn die Entscheidung |
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10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde |
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht
auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der
Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. |
Satzung der Narrenzunft Straubenhardt e. V.
§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: Narrenzunft Straubenhardt e.V.
Sitz des Vereins ist: 75334 Straubenhardt
Er wurde gegründet am 23.03.2014, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Pforzheim.
§ 2
Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums zu pflegen und zu erhalten.
Insbesondere närrische Umzüge und Veranstaltungen örtlicher Brauchtumspflege während der traditionell überlieferten Fastnachtszeit durchzuführen und in der näheren Umgebung zu besuchen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
Etwaige Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden.
Für Jugendliche und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss eine schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Die Anmeldung als Mitglied ist bei einem der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder schriftlich einzureichen. Der Vorstand behält sich ein Vetorecht vor. Das Tragen des Häs wird in einer separaten Zunft- und Häsordnung geregelt nach der sich jedes Mitglied zu richten hat.
§ 4 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Zur Festlegung der Beitragshöhe und Fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Die Höhe der Beiträge sind in der Beitragsordnung geregelt.
§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jeder geht zu den Umzügen und arbeitet bei Veranstaltungen mit. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten.
§ 6
Beenden der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- Durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres.
- Infolge Auflösung der Mitgliedschaft durch Tod
- Durch Ausschluss durch den Vorstand nach Anhörung des Mitglieds.
Ausschlussgründe sind:
1) grober Verstoß gegen die Satzung und deren gefasster Beschlüsse.
2) grober Verstoß gegen die Interessen des Vereins oder Schädigung des Ansehens des Vereins.
3) Nichterfüllung der Beitragspflicht für mindestens 2 Jahre nach vorausgegangener zweimaliger Mahnung.
§ 7
Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
§ 8
Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind:
a.) Der Vorstand
b.) Die Mitgliederversammlung
c.) Die Ausschussmitglieder
2. Es können Ausschussmitglieder vom Vorstand ernannt werden, diese müssen von der
Jahreshauptversammlung bestätigt werden.
3. Ausschussmitglieder sind im Vorstand stimmberechtigt.
4. Die Organe beschließen, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
5. Die Sitzungen des Vorstands sind grundsätzlich nicht öffentlich, die Mitgliederversammlung dagegen grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ganz oder teilweise auf Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
6. Über die Sitzungen der Organe ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen, die den wesentlichen Inhalt der Beratungen und sämtliche Beschlüsse, sowie die konkreten Abstimmungsergebnisse enthalten sein müssen. Die Niederschrift ist vom einem der Vorstandsmitglieder einzusehen und mündlich zu bestätigen.
§ 9
Der Vorstand
1. Den Vorstand bilden:
a. 1.Vorsitzende
b. 2.Vorsitzende
c. Zunftmeister
d. Kassierer/in
e. Schriftführer/in
f.) Beisitzer
2. Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte.
3. Der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
4. Wählbar ist jedes über 18 Jahre alte Mitglied.
5. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand.
6. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der restliche Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
7. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Durchführung der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse, die Einhaltung der Satzung und die Verwaltung des Vermögens. Sämtliche Ausgaben sowie Anschaffungen müssen vom Vorstand mehrheitlich beschlossen werden. Anschaffungen für den Verein können vom Gesamtvorstand ohne vorausgegangene Mitgliederversammlung getätigt werden.
§ 10
Jahreshauptversammlung
Die Mitgliederversammlung, als oberstes Organ des Vereins, wird vom Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen zum Termin der Versammlung einberufen, die Bekanntgabe erfolgt im Gemeindeblatt der Gemeinde Straubenhardt und elektronisch (Website, E-Mail].
Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr ist mit einer Stimme stimmberechtigt. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens 2 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
· -Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, des Schriftführers, des Kassiers und der Kassenprüfer.
· -Entlastung des Vorstandes.
· -Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes, alle 2 Jahre
· -Festsetzung des Jahresbeitrages, falls Änderungen nötig sind
· Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge und Satzungsänderungen -Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
Beschlüsse gelten soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt als angenommen wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen sich dafür ausspricht. Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein schriftliches Protokoll zu erstellen welches vom diesem und vom 1. Vorstand oder 2. Vorstand unterzeichnet wird und für jedes Mitglied auf Wunsch einsehbar ist. Beschlüsse zur Satzungsänderung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen.
§ 11
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens für diesen Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Wirksamkeit ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft zu gleichen Teilen an das Christliche Hospiz Pforzheim GmbH, Heinrich-Wieland-Allee 77, 75177 Pforzheim und an das Ambulante Kinder & Jugendhospiz für Pforzheim & Enzkreis, Karslbader-Str. 9, 75334 Straubenhardt zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
§ 12
Ehrungen
Mitglieder werden für eine ununterbrochene Mitgliedschaft von:
10 Jahren und anschließend in 5 Jahresschritten geehrt. Mitglieder, die sich der Sache des Vereins besonders verdient gemacht haben können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine Ehrenmitgliedschaft kann nur durch mehrheitlichen Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden.
§ 13
Urheberrechte an Masken und der Kostüme (Häs)
Die vom Verein entworfenen Masken, Uniformen und Kostüme (Häs) dürfen nicht ohne Zustimmung des Vorstandes nachgemacht, vervielfältigt (Ausnahme zu Vereinszwecken) oder zu vereinsfremden Zwecken veröffentlicht werden. Ohne Mitgliedschaft im Verein, nach Beendigung der Mitgliedschaft oder Austritt des Mitglieds aus dem Verein darf es nicht in der Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen getragen werden. Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
§ 14
Schlussbestimmungen
Für alle nicht in dieser Satzung festgehaltenen Punkte sind ergänzend die Bestimmungen des BGB heranzuziehen. Der Vorstand ist berechtigt redaktionelle Änderungen soweit sie den Sinn dieser Satzung nicht verändern, sowie solche die behördlicherseits angeordnet werden vorzunehmen.